Bielefeld | Nichtoffener freiraumplanerischer ettbewerb nach RPW 2013 und VgV 2016 - Neugestaltung Brackweder Freiraumband
Bielefeld | Nichtoffener freiraumplanerischer ettbewerb nach RPW 2013 und VgV 2016 - Neugestaltung Brackweder Freiraumband
Der Wettbewerb richtet sich an Bewerberinnen und Bewerber bzw. Bewerbergemeinschaften, die die Fachrichtung Landschaftsarchitektur abdecken. Vier Büros wurden von der Ausloberin zur Teilnahme ausgewählt und eingeladen. 8 weitere werden in diesem vorgeschalteten Bewerbungsverfahren ermittelt. Ist nach Überprüfung der Eignungskriterien die Anzahl der Bewerberinnen/Bewerber, die diese Kriterien erfüllen, größer als die benannte maximale Zahl der Teilnehmenden am Wettbewerbsverfahren, wird die Ausloberin gem. § 75 Abs. 6 VgV die Teilnehmenden per Losentscheid ermitteln. Zum Bewerbungsverfahren zugelassen werden grundsätzlich nur Bewerberinnen und Bewerber, gegen die keine Ausschlussgründe gemäß § 123 GWB (Zwingende Ausschlussgründe) und § 124 GWB (Fakultative Ausschlussgründe) bestehen. Von Büros, Partnerschaften oder ständigen Arbeitsgemeinschaften wird nur eine Bewerbung akzeptiert. Erst nach der Bewerbung gebildete Bewerbergemeinschaften sind ausgeschlossen. Fachberatungen dürfen im Laufe des Verfahrens eingeholt werden und müssen bei der Bewerbung noch nicht aufgeführt werden. Die Bewerbung zur Teilnahme am Wettbewerb ist bis zum in der Bekanntmachung genannten Termin über das Bietertool des Vergabemarktplatzes einzureichen. Später eingehende Bewerbungen können nicht berücksichtigt werden. Die Bewerbung hat zwingend unter Verwendung des von der Vergabeplattform abrufbaren Bewerbungsformulars nebst den ergänzenden Erklärungen und Nachweisen zu erfolgen. Die Bewerbung muss aus den ausgefüllten Formblättern und den entsprechenden Nachweisen bestehen. Im Fall einer Bewerbergemeinschaft hat ungeachtet der rechtlichen Zusammensetzung jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft jeweils ein getrenntes Formblatt auszufüllen und mit den entsprechenden Nachweisen einzureichen. Mit der Einreichung in Textform nach § 126b BGB gilt das Angebot und alle damit eingereichten Unterlagen als unterschrieben. Evtl. in den vorgegebenen Formularen enthaltene Eintragungsmöglichkeiten für Unterschrift und Firmenstempel müssen nicht ausgefüllt werden. Die geforderten Nachweise sind der Bewerbung beizufügen. Nicht deutschsprachige Nachweise sind in einer beglaubigten Übersetzung beizufügen. Die ausschreibende Stelle behält sich das Recht vor, Nachweise oder Erklärungen nachzufordern. Diese sind binnen einer Frist von sechs Kalendertagen nach entsprechender Aufforderung einzureichen. Es sind ausschließlich elektronische Bewerbungen über das Bietertool der Vergabeplattform zugelassen. Andere als elektronische Bewerbungen über das Bietertool bzw. zu spät eingegangene Bewerbungen führen zum Ausschluss. Falsche Angaben haben den Ausschluss zur Folge. Für den Teilnahmeantrag ist zwingend der Bewerbungsbogen zu verwenden. Der Bewerbungsbogen wird nicht nachgefordert. Teilnahmeanträge ohne Bewerbungsbogen werden von der Wertung ausgeschlossen. Ein auf der Download-Plattform des Vergabemarktplatzes eingestellter Nachtrag wird Teil der Vergabeunterlagen. Zur Sicherstellung einer vollumfänglichen elektronischen Kommunikation (z. B. Benachrichtigungen, bei Änderung der Teilnahme-/Vergabeunterlagen usw.) wird den Bewerberinnen/Bewerbern dringend empfohlen, sich unter Angabe ihrer/seiner E-Mail-Adresse auf der Vergabeplattform für dieses Vergabeverfahren anzumelden. Nicht angemeldete / freigeschaltete Bewerberinnen/Bewerber müssen daher regelmäßig die Vergabeplattform auf Änderungen überprüfen. Bei der Öffnung der Teilnahmeanträge sind Bewerberinnen/Bewerber gemäß § 55 Abs. 2 VgV nicht zugelassen. Einlieferung der Bewerbungsunterlagen: Die Bewerbungsunterlagen müssen bis zum in der Bekanntmachung genannten Termin im Bietertool des Vergabemarktplatzes eingereicht werden. Als Dateiformat ist *.pdf* zu verwenden. Die Bewerberinnen und Bewerber haben die Rechtzeitigkeit des Eingangs sicherzustellen. Bewerbungsunterlagen, die anders als elektronisch über das Bietertool der Vergabeplattform oder nach der Bewerbungsfrist eingehen, können beim weiteren Verfahren nicht berücksichtigt werden. Alle Bewerberinnen und Bewerber werden umgehend über das Ergebnis des Bewerbungsverfahrens benachrichtigt, sobald die Prüfung des Bewerbungsverfahrens durch die zuständigen Verwaltungsstellen erfolgt ist. Im Anschluss an das Wettbewerbsverfahren erfolgt die Vergabe der Planungsleistungen in einem Verhandlungsverfahren gemäß VgV. Der Wettbewerb ist anonym. Die Wettbewerbssprache ist Deutsch. Nach Abschluss des Wettbewerbsverfahrens erfolgt die Vergabe der Planungsleistungen im Rahmen des Verhandlungsverfahrens gem. § 119 Abs. 5 GWB i. V. m. § 74, § 80 Abs. 1 und § 17 VgV. Am Verhandlungsverfahren nehmen die ersten Preisträgerinnen/Preisträger des Wettbewerbs teil, wie sie in den Bewerbungsunterlagen benannt wurden. Sollte die Ausloberin aus wichtigen Gründen von der vorgesehenen Beauftragung abweichen, werden auch die übrigen Preisträgerinnen/Preisträger des Wettbewerbs zur Angebotsabgabe und Verhandlungen eingeladen. Das Wettbewerbsergebnis wird in der Bewertungsmatrix zu den Zuschlagskriterien des Verhandlungsverfahrens mit 45 % gewichtet. Der 1. Preisträger/die 1. Preisträgerin erhält für das Wettbewerbsergebnis 45 Wertungspunkte, der 2. Preisträger/die 2. Preisträgerin 30 Wertungspunkte, der 3. Preisträger/die 3. Preisträgerin 15 Wertungspunkte bei einer zu erreichenden Gesamtpunktzahl von 100 Punkten. Werden weitere Preise vergeben, erhalten diese 0 Punkte für das Wettbewerbsergebnis. Die weiteren Zuschlagskriterien des Verhandlungsverfahrens einschließlich deren Gewichtung werden den Bietenden vor dem Verhandlungsverfahren zur Verfügung gestellt. Die ausschreibende Stelle behält sich vor, zum Verhandlungsverfahren weitergehende Erklärungen, u. a. zum Bewerber/zur Bewerberin, zum Projektteam, zur Büroorganisation, zur Kosten- und Terminverfolgung, zur Einbindung von Fachplanern, zur Vergabe von Unteraufträgen, von den an den Verhandlungsverfahren teilnehmenden Büros anzufordern.